Kosten und mögliche Kostenerstattungen


 

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Heilpraktikerleistungen, wie ich sie in meiner Praxis erbringe, werden deshalb leider üblicherweise nicht erstattet.

 

Wenn Sie länger auf einen Psychotherapieplatz warten müssen, der von der Krankenkasse bezahlt wird, biete ich Ihnen an, Sie in dieser Wartezeit unterstützend zu begleiten.

 

Die Kosten für eine psychotherapeutische Einheit à 60 Minuten betragen 60,00 Euro.

Das Erstgespräch soll dem ersten Kennenlernen dienen und dauert ca. 45 bis 60 Minuten. Dafür berechne ich 50,00 Euro.

 

Die Kosten für eine Trauerbegleitung betragen 60,00 Euro für eine Einheit à 60 Minuten bzw. 90,00 Euro für eine Sitzung à 90 Minuten.

 

Die Kosten für eine Paarberatung bzw. Mediationssitzung à 90 Minuten betragen 90,00 Euro - unabhängig davon, aus wie vielen Personen die Konfliktparteien bestehen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade zu Beginn eine Stunde nicht ausreichend ist. Sollten Sie das aber wünschen, berechne ich für eine Stunde 60,00 Euro.

Evtl. nötige Materialien werden durch die Praxis gestellt und sind im Preis inbegriffen, ebenso meine Vor- und Nachbereitungszeit der Mediation.

 

Wenn Sie aufgrund eingeschränkter Mobilität nicht zu mir in die Praxis kommen können, biete ich im näheren Umkreis auch Hausbesuche an - dies gilt selbstverständlich auch für Krankenhäuser, Pflegeheime, Wohneinrichtungen, etc. Für die Anfahrt stelle ich 0,99 € pro Kilometer in Rechnung.

 

Geringverdiener, Schüler und Studenten können einen Sondertarif erhalten, bitte sprechen Sie mich darauf an.

 

Die Kosten sind direkt im Anschluss an das Beratungsgespräch, die Trauerbegleitung oder die Mediation bar gegen Rechnung zu zahlen.

 

Wird ein vereinbarter Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder nicht eingehalten, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80 % des zu zahlenden Honorars fällig.

 

 

Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen

Bevor ich auf das Thema Kostenerstattung eingehe, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die folgenden Hinweise keine rechtliche Beratung darstellen. Ansprüche daraus können mir gegenüber also nicht abgeleitet werden. Rechtsberatungen sind ausschließlich Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen, Steuerberatern und Patentanwälten vorbehalten!

 

Das Bundessozialgericht hat im Dezember 2016 entschieden, dass Krankenkassenmitglieder keinen Anspruch auf Kostenerstattung einer psychotherapeutischen Behandlung durch Heilpraktiker haben.

 

Dennoch kann es auch für gesetzlich Versicherte sinnvoll sein, bei ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob die Leistungen möglicherweise doch erstattet werden. Versicherte können einen Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V stellen. Der Antrag muss in jedem Fall vor Therapiebeginn gestellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

 

  1. Laut Urteil des Bundessozialgerichts sei es Patienten im Sinne des Gebotes einer humanen Krankenbehandlung nicht zuzumuten, länger als 3 Monate auf einen Therapieplatz bei einem der Vertrags-Psychotherapeuten zu warten. Um dies nachzuweisen, ist ein Telefonprotokoll des Patienten hilfreich. Erstellen Sie dafür eine Liste mit Datum Ihrer Anfrage und Namen und Adressen der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten (mindestens drei), die Ihnen keinen Termin anbieten können.
  2. Lassen Sie sich von Ihrem Haus- oder Facharzt eine Notwendigkeitsbescheinigung für eine psychotherapeutische Behandlung (mit Diagnose nach ICD-10) ausstellen. Sinnvoll ist auch ein kurzes Gutachten bzw. ein Arztbrief aus dem hervorgeht, dass die Nichtbehandlung Ihrer Erkrankung zu einer Verschlimmerung der Beschwerden (und damit auch zu einem Kostenanstieg der Behandlung) führt.
  3. Bescheinigung von mir, dass sofort mit einer Verhaltenstherapie (Richtlinienverfahren) begonnen werden kann.

Reichen Sie diese Nachweise zusammen mit einem Schreiben (Betreff "Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 Abs. 3 SGB V") bei Ihrer Krankenkasse ein. Da ein ärztlich bestätigter Behandlungsbedarf besteht, muss der Antrag durch Ihre Kasse zügig (innerhalb 3 Wochen) bearbeitet werden.

 

Die Antragsstellung obliegt zwar alleine dem Patienten, jedoch unterstütze ich Sie selbstverständlich gerne dabei!

 

 

Für gesetzlich Versicherte werden außerdem Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen angeboten. Je nach Versicherungsbedingung erstatten diese die Kosten ganz, teilweise oder bis zu einem bestimmten Höchstbetrag pro Jahr.

 

 

Kostenerstattung durch private Krankenkassen

Private Krankenkassen erstatten die Leistungen (sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist) ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr.

 

Wenn Ihre Krankenversicherung die Erstattung von Heilpraktikerleistungen beinhaltet, beachten Sie bitte Folgendes:

 

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich keine Möglichkeit, selbst mit der Kasse abzurechnen. Das heißt, dass Sie das Honorar direkt an mich zahlen und von mir eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erhalten. Diese Rechnung können Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen. Auf die Höhe der Erstattung habe ich keinen Einfluss. Die Sätze des aktuell gültigen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker stammt aus dem Jahr 1985 und wurde seither nicht an die Kostenentwicklung in Deutschland angepasst.

 

Eine Abrechnung nach dem im Verzeichnis genannten Mindestsatz, der von einigen Versicherern erstattet wird, ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.

 

 

Therapiekosten, die aus eigener Tasche bezahlt wurden, können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG).